Nicht alle, die ein Haus bauen oder kaufen wollen, haben genügend Eigenkapital, auf das man bei der Finanzierung nicht verzichten sollte. Eigenkapital stellt eine wichtige Sicherheit dar. Bei der Kreditvergabe legen viele Banken inzwischen mehr Wert auf eine solide Eigenkapitalbasis, was zu Schwierigkeiten bei Durchschnittsverdienern bei der Vergabe des Darlehens und bei der Durchführung des Bauvorhabens führen kann. Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und nicht genügend Eigenkapital für den Bau oder den Kauf eines Eigenheimes besitzt, kann sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz wenden.
 

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Das Baufinanzierung Förderprogramm von Rheinland-Pfalz

Das Programm für die Bildung von selbst genutztem Wohnraum wird für Familien gewährt, die alle Kriterien des Wohnraumförderungsgesetzes erfüllen. Die jährlichen Haushaltseinkünfte dieser Familien dürfen die im § 9 des Gesetzes ausgewiesenen Einkommensgrenzen um nicht mehr als 60 Prozent übersteigen. Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einpersonenhaushalt bei 19.200 Euro, bei einem Zweipersonenhaushalt liegt sie bei 28.800 Euro. Auf jede weitere Person, die im Haushalt lebt, wird ein Einkommen von 6.560 Euro pro Jahr angesetzt. Bei einem Vierpersonenhaushalt beträgt die Einkommensgrenze demnach 41.920 Euro, doch kann das Gesamteinkommen deutlich höher liegen, da Freibeträge davon abgezogen werden können.

Voraussetzungen für die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz

Die Förderung durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz kann für verschiedene Zwecke gewährt werden:

  • Neubaumaßnahmen
  • Umbaumaßnahmen
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Modernisierung
  • Umwandlung eines bestehenden Objektes zu Wohnraum

Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist allerdings die Größe des Wohnraumes wichtig. Die maximale förderungsfähige Wohnfläche liegt bei einem Vierpersonenhaushalt bei 130 Quadratmetern, doch ist in Ausnahmefällen eine Überschreitung um bis zu 20 Prozent möglich. Für jede Person, die zusätzlich im Haushalt lebt, werden bis zu 15 Quadratmeter zusätzlich gefördert.

Zusätzliche 15 Quadratmeter können auch gefördert werden, wenn eine schwerbehinderte Person im Haushalt der Bauherren lebt. Bei jüngeren Familien, denen eine Förderung gewährt wird, darf keiner der beiden Partner bei der Antragstellung älter als 40 Jahre sein.

Mindestens 10 Prozent der für den Bau erforderlichen Gesamtkosten müssen von den Bauherren als Eigenkapital eingebracht werden. Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung von der Bauherrenfamilie getragen werden kann.