BaufinanzierungWenn ein Darlehensnehmer die monatlichen Raten für das Baudarlehen nicht mehr bezahlen kann, wird der Kreditvertrag von der Bank gekündigt. In der Regel wird von der Bank eine Zwangsversteigerung der Immobilie eingeleitet, der Darlehensnehmer muss in eine Mietwohnung ziehen.

Die noch ausstehenden Raten und die Restschuld müssen auf einmal an die Bank zurückgezahlt werden.

Verlangt die Bank von ihrem Kunden Verzugszinsen und eine Vorfälligkeitsentschädigung, so wird das für den Kunden richtig teuer. Der Bundesgerichtshof hat diese Kostenerhebung in einer Verhandlung für nicht rechtsmäßig erklärt.
 

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Darlehensnehmer hat Kreditinstitut verklagt

Von einer Familie, die mit ihren monatlichen Raten in Verzug geriet, wurde eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Aus dem Erlös aus der Zwangsversteigerung konnten die noch fälligen Forderungen der Bank nicht beglichen werden. Die Eheleute beauftragten daraufhin einen Rechtsanwalt, die Abrechnung zu prüfen. Der Anwalt stellte fest, dass sich die Bank die Darlehenszinsen, die ihr durch die vorzeitige Rückzahlung entgangen waren, doppelt ausgleichen ließ. Die Rechnung wies nicht nur Verzugszinsen, sondern zusätzlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 17.000 Euro aus.

Der Anwalt forderte die Bank auf, die Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten, doch kam die Bank dieser Forderung nicht nach. Die Familie reichte eine Klage ein, die jedoch vom zuständigen Landesgericht und vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde. Im Rahmen des Revisionsverfahrens (Aktenzeichen XI ZR 512/11) kam es zu einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, die Kläger bekamen Recht. Einer Bank stehen nach einer Kündigung des Vertrages neben der Restschuld und dem Zahlungsrückstand aus Sicht des Bundesgerichtshofes nur noch die Verzugszinsen zu. Sie liegen bei einem Darlehen, das durch eine Grundschuld abgesichert ist, lediglich um bis zu 2,5 Prozent über dem Basiszinssatz. Die Bank sollte gemäß der Verhandlung die Vorfälligkeitsentschädigung an den Kläger zurückzahlen.

Der Kläger bekam die Entschädigung unverzüglich erstattet, ein Urteil wurde nicht gesprochen. Die Bank wollte mit der schnellen Zahlung der Entschädigung ein Aufsehen erregendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes verhindern. Noch ist dieses Verfahren ein Einzelfall. Kreditnehmer, die aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von ihrer Bank zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert werden, müssen weiterhin vor Gericht klagen, um das Geld erstattet zu bekommen.

Wie man eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt

Hat man die Raten für das Darlehen nicht mehr zahlen können und bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt, kann man die Zahlung zurückverlangen. Das ist vor allem dann möglich, wenn man spätestens im Jahr 2010 diese Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, da die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ohne weiteres werden die Banken die Entschädigung jedoch nicht zurückzahlen, daher ist eine Klage erforderlich. Will man nicht selbst klagen, kann man sich an einer Sammelklage der Metaclaims Sammelklagen Prozessfinanzierungsgesellschaft beteiligen.