BausparenHat man vor vielen Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen, so sollte man heute eine solide Grundlage haben. Das sieht jedoch aufgrund der Tricks der Bausparkassen ganz anders aus.

Die angesparten Beträge werden oft noch mit bis zu vier Prozent verzinst, zusätzlich werden Prämien gezahlt. Daher kann ein Bausparvertrag für viele Sparer attraktiver als Tagesgeld oder Festgeld sein.

Solche Bausparverträge sind jedoch für die Bausparkassen eine unangenehme Last. Sie versuchen daher oft, die Bausparer aus den lukrativen Altverträgen zu drängen, teilweise mit recht dreisten Methoden, die wir hier aufdecken!
 

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Neue Bausparverträge werden angeboten

Bausparern, die bereits über einen Vertrag mit Bonusverzinsung verfügen, wird oft der Abschluss neuer Verträge angeboten. Dabei wird damit geworben, dass für das spätere Darlehen ein deutlich niedrigerer Zins fällig wird.

Verbraucherschützer warnen vor einem solchen Trick, da die Konditionen für die neuen Verträge schlechter ausfallen. Wechselt der Kunde in einen anderen Tarif, so entgehen ihm Bonuszinsen und ein Teil der Guthabenszinsen. Das Darlehen verteuert sich damit um mehrere Prozentpunkte.

Kunden, die bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, sollten ihre Erfolgschancen einer Klage anwaltlich prüfen lassen.

Bausparkassen verweigern Treueprämien

Treueprämie BausparenVerzichtet ein Bausparer auf ein Darlehen, so versprechen die Bausparkassen oft eine Treueprämie oder einen Bonus, doch weigern sie sich, diese Leistungen auszuzahlen, sobald die Regelsparbeträge angespart wurden.

Sie argumentieren damit, dass eine Bonuszahlung nur dann erfolgen kann, wenn sich der Bausparvertrag noch in der Ansparphase befindet.

Handelt es sich bei einem solchen Bonus eindeutig um eine Treueprämie, so können sich die Sparer, wie Verbraucherschützer sagen, darauf berufen, dass sie eine besonders lange Vertragstreue bewiesen und bis zum vollständigen Erreichen der Bausparsumme gespart haben.
 

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Kündigung bei Einzahlungsstopp

Bausparer haben die Möglichkeit, ihren Sparbetrag zu reduzieren oder über einen bestimmten Zeitraum nichts einzuzahlen, um das Erreichen der Bausparsumme zu verzögern und sich damit hohe Zinsen zu sichern.

Es besteht bei Bausparverträgen keine Verpflichtung zur Zahlung der Regelsparbeträge. Einige Bausparkassen nutzen dieses Verhalten der Kunden jedoch, um die Verträge zu kündigen.

Um die Kündigung zu umgehen, sollten Bausparer genau prüfen, ob beim Vertragsabschluss bereits eine solche Klausel vereinbart wurde.

Kündigung durch die Bausparkasse

Bausparkassen kündigen seit einigen Jahren Verträge, wenn die vereinbarte Bausparsumme erreicht ist. Eine Kündigung ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Zweck des Vertrages erreicht wurde.

Ein beliebter Trick der Bausparkassen ist es, Treueprämien und Boni nicht erst zum Ende des Vertrages auszuzahlen, sondern bereits vor Vertragsende zum Guthaben hinzuzuaddieren.

Auf diese Weise wird die Bausparsumme früher erreicht. Es hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ob dieses Vorgehen tatsächlich rechtmäßig ist.