Voraussichtlich noch im September 2013 wird das EU-Parlament eine neue Kreditrichtlinie zur Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien verabschieden. Der Verbraucherschutz soll mit dieser neuen Regelung verbessert werden. Die Banken und Versicherer sind dazu verpflichtet, den Prozess für die Vergabe von Baukrediten an diese Regelung anzupassen.
Neue Richtlinie für Baudarlehen
In einer Pressemitteilung hat das Beratungsunternehmen Steria Mummert über die neue Richtlinie zur Vergabe von Baudarlehen informiert. Die Kreditnehmer sollen dadurch besser geschützt werden.
An die beratenden Mitarbeiter der Banken werden mit dieser Richtlinie höhere qualitative Anforderungen gestellt, die Mitarbeiter erhalten weiterführende vorvertragliche Informationspflichten.
Der Darlehensnehmer muss nun noch umfassender informiert werden, bevor es tatsächlich zum Abschluss eines Darlehensvertrages kommt. Die Regeln zur Berechnung des Effektivzinses und zur Vorgehensweise bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits werden mit den neuen Regelungen vereinheitlicht.
Der gesamte Prozess für die Kreditvergabe soll mit der neuen Regelung geprüft werden, die bestehenden Anforderungen müssen an die neue Richtlinie angepasst werden, wie Dirk Lange, ein Bankexperte von Steria Mummert, mitteilte.
Maßnahmen zur Anpassung der Kreditvergabe Prozesse
An die neue Regelung müssen die Prozesse angepasst werden, das betrifft die EDV ebenso wie das Dokumentenwesen und die Regelungen für das Compliance-Management. Gemäß Steria Mummert umfasst die Anpassung die gesamten Prozesse bis hin zur Dokumentation und zur Schulung der Mitarbeiter.
Die Kreditvermittler müssen künftig ihre Kompetenzen in einem Zertifizierungsverfahren nachweisen. Nach der Verabschiedung der Richtlinie auf der Ebene der EU muss diese Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite auf nationales Recht übertragen werden. Erst in zwei Jahren kann mit einem solchen Gesetz gerechnet werden. Damit die Verbesserungen für die Verbraucher frühzeitig eintreten können, kommt es darauf an, dass die Unternehmen bereits früh damit beginnen, ihre Prozesse anzupassen.
Dirk Lange macht deutlich, dass Unternehmen, die erst auf das Inkrafttreten der Richtlinie warten, Wettbewerbsnachteile riskieren. Die Verbraucher würden zu den Instituten gehen, bei denen sie gut beraten werden und gute Konditionen erhalten. Das sind solche Institute, die rechtzeitig reagieren und eine Anpassung vornehmen.
Bessere Überwachung des Kreditgeschäfts
Wie die Experten von Steria Mummert einschätzen, wird das Kreditgeschäft aufgrund der neuen Richtlinie noch weiter in den Fokus der überwachenden Organisationen geraten. Ähnlich wie im Wertpapiergeschäft wird die Finanzaufsicht noch mehr Wirtschafts- und Verbandsprüfungen vornehmen.
Für den Verbraucher könnte das mehr Transparenz bedeuten, allerdings ist noch nicht absehbar, welche Verbesserungen sich darüber hinaus für die Verbraucher ergeben könnten. Der Verbraucher könnte aufgrund dieser Richtlinien besser vor falscher Beratung und vor Tricks der Banken bei der Kreditvergabe geschützt werden. Das bedeutet jedoch keine Vereinfachung einer Darlehensaufnahme.